Maßnahme 2: Fortbildung zu den Kinderrechten
Eine Fortbildung soll den Verantwortlichen im Gemeinderat und in der Verwaltung die UN-Kinderrechtskonvention bekannter machen.
Die Kinderrechte müssen bekannt sein, um das Verwaltungshandeln danach ausrichten zu können. Die Schulungen der Mitarbeiter in allen Ämtern der Verwaltung und Informationsveranstaltungen für Gemeinderäte sind die Voraussetzungen dafür und erfolgen mit Unterstützung des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“.
Fazit:
Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt. Den Mitarbeitern in der Verwaltung ist bekannt, dass Remchingen eine Kinderfreundliche Kommune ist und was das bedeutet. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sowie alle Amts- und Sachgebietsleitungen haben 2017 und 2018 an Workshops teilgenommen, die über die Wirkungsmöglichkeiten von Kinder- und Jugendbeteiligungen sowie Kinderrechte im Verwaltungshandeln informierten.