Maßnahme 8: Aufbau einer Struktur für Kinder- und Jugendbeteiligung
Mit dem 8er-Rat soll eine dauerhafte Jugendbeteiligung in Remchingen ermöglicht werden.
Der § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Zum 01.12.2015 traten weitreichende Änderungen in Kraft, die die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik deutlich stärken. Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln und finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Verpflichtung zu entsprechen, soll das schulübergreifende Jugendbeteiligungsmodell des 8er-Rats im Schuljahr 2021/22 als Jugendbeteiligungsstruktur aufgebaut werden. Dadurch bekommen die Schüler die Möglichkeit, Stärken und Schwächen Remchingens mitzuteilen und Ideen für notwendige Veränderungen selbst zu entwickeln.
Der 8er-Rat findet jährlich statt und ist ein barrierefreies und schulübergreifendes Beteiligungsmodell für Schüler aller achten Klassen einer Kommune. Die Jugendlichen arbeiten in zwei Großgruppentreffen zu Themen, die ihnen wichtig sind. Sie erhalten Unterstützung beim Direktkontakt mit Vertretern der Politik und Verwaltung sowie Information über erzielte Erfolge und Weiterentwicklung ihrer Projekte.
Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat und der Verwaltung im abschließenden jährlichen Jugendforum vorgestellt. Über die Vorschläge der Jugendlichen werden Vereinbarungen mit Paten/Experten aus dem Gemeinderat oder der Verwaltung geschlossen.
Fazit:
Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt. Der 8er-Rat wurde zum ersten Mal im Schuljahr 2021/22 durchgeführt und wird seither jedes Jahr veranstaltet. Viele der realistisch umsetzbaren Ideen der Schülerinnen und Schüler wurden bereits von der Gemeinde umgesetzt.