Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss alle zwei Jahre jeweils auf den Anfang jedes ungeraden Kalenderjahres nach den Preisverhältnissen im Gemeindegebiet beschlossen. Sie werden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. Die Erschließungskosten sind in den Richtwerten für Baugebiete enthalten. In bebauten Gebieten wird unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Unterschiede des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften der Bodenrichtwertzone wie topografische Beschaffenheit, Lage in der Zone, Zuschnitt oder Erschließungszustand bewirken Abweichungen. Bodenrichtwerte werden altlastenfrei ausgewiesen. Aus den Bodenrichtwerten können keine Ansprüche, welcher Art auch immer, abgeleitet werden.

Die Bodenrichtwerte können im Detail unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis

26 Städte und Gemeinden haben im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ gegründet. Der Zweckverband mit Sitz in Mühlacker nimmt gesetzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wahr. Er trägt zur Transparenz des Immobilienmarktes bei. Als Basis wird eine Kaufpreissammlung geführt. Es werden Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet, sowie Verkehrswertgutachten erstellt. 

Mehr über den Gutachterausschuss erfahren Sie auf seiner Webseite www.gutachterausschuss-enzkreis.de.