Abwasserentsorgung
Die Gemeinde Remchingen ist Teil des Abwasserverband "Mittleres Pfinztal und Bocksbachtal". Das Abwasser wird in der Kläranlage in Kleinsteinbach gereinigt und zurück in die Pfinz geführt.
Der Abwasserverband "Mittleres Pfinztal und Bocksbachtal"
Am 11.07.1962 wurde der Abwasserverband "Mittleres Pfinztal" mit dem Sitz Remchingen-Singen von den Gemeinden Singen, Nöttingen, Wilferdingen und Kleinsteinbach gegründet. Mit Aufnahme der Gemeinden Mutschelbach, Langensteinbach und Stupferich besteht seit dem 01.01.1965 der Abwasserverband "Mittleres Pfinztal und Bocksbachtal". Später kamen die Gemeinden Auerbach und Dietenhausen hinzu.
Das Abwasser aus den Mitgliedsgemeinden wird in der Kläranlage in Kleinsteinbach aufbereitet. Sie können direkt in der Kläranlage anrufen:
Dirk Bodemer (Tel. 07240 8346)
Abwasseranschluss
Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes (beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes) Wasser, aber auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.
Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet.
Abwassergebühren
Die Höhe der Abwassergebühren legt jede Kommune oder jeder Zweckverband in eigener Zuständigkeit fest.
Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 19.11.2020
Der Entwässerungsbeitrag je m² Nutzungsfläche beträgt:
a) Abwasserkanal 3,75€/m²
b) Klärbeitrag 1,70€/m²
Die Abwassergebühr je m³ Abwasser beträgt ab 01.01.2021 1,50€/m³
Die Niederschlagwassergebühr beträgt ab 01.01.2021 0,30€/m²
Gartenwasserzähler, Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2020
Verwaltungsgebühr 140,00€
Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben
Nutzer geschlossener Gruben sind für die Leerungen dieser selbst verantwortlich. Die Überwachung der Einhaltung der Leerung obliegt dem Bauamt. Der Inhalt der geschlossenen Gruben muss zur Kläranlage verbracht werden. Das Klärwerk hat den Empfang und die fachgerechte Weiterbehandlung des Klärguts auf einem Formular zu bescheinigen. Die Bescheinigung muss dem Bauamt der Gemeinde vorgelegt werden. Diese leitet sie auf Anforderung an das Landratsamt Enzkreis weiter.