Begleitkreis für die Bürgerbeteiligung "Windkraft im Ranntal"
Zur Vorbereitung des Bürgerentscheids zum Thema Windkraft im Ranntal wurde ein Begleitkreis gegründet, der eine verständliche Fragestellung erarbeiten soll. Hier finden Sie die Ergebnisse seiner Treffen.
Die Gemeinde Remchingen hat die Vorbereitungen für einen Bürgerentscheid zum Thema Windkraft begonnen. Im vergangenen Herbst hatte der Gemeinderat beschlossen, dass in einem Bürgerentscheid darüber entschieden wird, ob die Gemeinde die Planungen von Windkraftanlagen im Ranntal auf ihren gemeindeeigenen Flächen vorantreiben wird oder nicht.
Ein dafür eingerichteter Begleitkreis unterstützt die Gemeinde dabei, eine verständliche und nachvollziehbare Fragestellung zu entwickeln und als Multiplikatoren mitzuwirken. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus dem Gemeinderat sind Akteure der mitgliederstärksten Vereine aus Remchingen und weitere Akteursgruppen dabei. Der Begleitkreis wird sich bis Anfang April regelmäßig treffen, um wichtige Informationen für den Bürgerentscheid einzuholen und einen Vorschlag für die genaue Fragestellung zu erarbeiten. Unterstützt wird Remchingen in der Vorbereitung des Bürgerentscheides und Durchführung des Begleitkreises durch das Forum Energiedialog. Der Bürgerentscheid ist für den Sommer geplant.
Zweites Treffen des Begleitkreises
Am Donnerstag, 13. März, traf sich der Begleitkreis zur Vorbereitung des Bürgerentscheids zum zweiten Mal. In der dreistündigen Sitzung standen die grundsätzliche Projektidee sowie die planerischen Voraussetzungen im Fokus. Das Forum Energiedialog hatte zusammen mit der Gemeinde einen Vertreter des Regionalverbands Nordschwarzwald, Vertreter der EnBW und den Bürgermeister der Nachbargemeinde Kämpfelbach eingeladen.
Regionalverband Nordschwarzwald
Der Verbandsdirektor des Regionalverbands Nordschwarzwald, Herr Klein, präsentierte in seinem Vortrag die planerischen und gesetzlichen Vorgaben für die Windenergie. Seit 2020 stellt der Regionalverband den Teilregionalplan Windenergie auf, mit dem Ziel, 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie auszuweisen. Dieser soll 2025 beschlossen werden. In diesen Vorranggebieten werden Flächen für Windenergieanlagen reserviert, jedoch sind noch keine genauen Standorte festgelegt.
Die Auswahl der Flächen basiert auf verschiedenen Kriterien wie Windstärke, Abstand zu Siedlungen und Umweltverträglichkeit. Nach der Reservierung der Flächen sind die Projektentwickler für die genaue Planung eines Windparks verantwortlich. Vor dem Bau einer Windenergieanlage ist eine Genehmigung erforderlich, für die in Baden-Württemberg das jeweilige Landratsamt zuständig ist. Dabei werden zahlreiche Aspekte geprüft, beispielsweise der Schutz der Anwohner vor Lärmbelastung sowie Umweltbelange. Der Regionalverband identifiziert geeignete Flächen, entscheidet jedoch nicht darüber, ob dort tatsächlich gebaut wird.
Im Ranntal auf Remchinger Gemarkung (sowie auf der Gemarkung von Kämpfelbach) hat der Regionalverband keine Flächen für Windenergie vorgesehen. Zwar erfüllt das Gebiet das grundlegende Eignungskriterium hinsichtlich der Windverhältnisse (mittlere gekappte Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m²), jedoch wurde für Teile des Gebiets die strategische Umweltprüfung negativ bewertet oder gar nicht durchgeführt. Grund dafür sind zahlreiche planerische Hürden, sodass es innerhalb der Region genügend andere Flächen gibt, um die erforderlichen 1,8 Prozent der Regionsfläche auszuweisen.
Daher fehlen im Ranntal die planerischen Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen.
Herr Klein erläuterte zwei mögliche Vorgehensweisen für die betroffenen Gemeinden:
- Nach Inkrafttreten des Teilregionalplans könnte ein Änderungsverfahren innerhalb der Regionalplanung angestrebt werden, um die Flächen für Windenergie auszuweisen.
- Alternativ könnten die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung einen eigenen Flächennutzungsplan erstellen und explizit Flächen für Windenergie ausweisen.
In beiden Fällen müssten jedoch detaillierte Untersuchungen und Prüfungen – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz – belegen, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch die Windenergieanlagen entstehen. Diese Untersuchungen sind ergebnisoffen, ihre Ergebnisse jedoch entscheidend.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, noch vor Inkrafttreten des Teilregionalplans einen Antrag auf Genehmigung der Windenergieanlagen (sogenannter BImSchG-Antrag) durch den Vorhabenträger zu stellen. Aufgrund fehlender detaillierter Planungen und Umweltgutachten erscheint dies jedoch nicht realistisch.
EnBW
Herr Soukup von der EnBW stellte die aktuelle Projektidee für den Windpark im Ranntal vor. Er erläuterte, dass hierzu bereits im März 2024 eine Informationsveranstaltung stattgefunden habe und dass das Projekt seitdem seitens EnBW nicht weiterverfolgt wurde, da die planerischen Grundlagen fehlen. Dennoch bestehe weiterhin Interesse an einer Umsetzung des Projekts in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Remchingen und Kämpfelbach.
Laut Herrn Soukup sei der Windpark erst ab mindestens drei Windenergieanlagen wirtschaftlich umsetzbar, jedoch könnten maximal fünf Anlagen im vorgesehenen Projektgebiet realisiert werden. Grundsätzlich halte die EnBW das Gebiet nahe der Autobahn A8 und der Bundesstraße B10 für geeignet, auch weil sich die betroffenen Flächen im Besitz der Gemeinden befinden.
Allerdings gebe es erhebliche Einschränkungen:
- Die nördlichste Windenergieanlage (WEA 3) befindet sich in relativer Nähe zum Sperlingshof, was möglicherweise Betriebsbeschränkungen zum Schutz der Anwohner erforderlich macht.
- Die südlichste Windenergieanlage (WEA 1) ist auf einer ehemaligen Deponie geplant, was sowohl baustatische Herausforderungen als auch Akzeptanzfragen und den Schutz der umliegenden Quellen betrifft.
- Die Nähe zum FFH-Gebiet sowie die Lage im Wasserschutzgebiet stellen zusätzliche Restriktionen dar, die berücksichtigt werden müssen.
Bürgermeister Maag (Kämpfelbach)
Bürgermeister Maag aus Kämpfelbach berichtete, dass seine Gemeinde und die EnBW bereits seit längerer Zeit in diesem Projekt zusammenarbeiten. Zwischen Kämpfelbach und den EnBW wurde bereits ein Vertrag über die betroffenen Flächen abgeschlossen, sodass beide Parteien vertraglich gebunden sind. Zwischen Remchingen und den EnBW besteht derzeit hingegen keine vertragliche Vereinbarung.
Der Gemeinderat von Kämpfelbach hat sich bereits positiv für das Projekt ausgesprochen, weshalb dort kein Bürgerentscheid geplant ist. Bürgermeister Maag betonte, dass er es begrüßen würde, wenn sich auch die Remchinger Bürgerinnen und Bürger für das Projekt aussprechen, sodass eine gemeinsame Umsetzung möglich wird.
Er verwies auf die Präsentationen, die verdeutlicht hatten, dass ohne Windenergieanlagen auf Remchinger Gebiet der Windpark voraussichtlich nicht realisierbar wäre. Nach aktuellem Planungsstand könnten lediglich zwei Anlagen auf Kämpfelbacher Gebiet errichtet werden. Gleichzeitig unterstrich Bürgermeister Maag, dass der Schutz der Quellen oberste Priorität habe und im Zweifelsfall auf eine Anlage verzichtet werden müsse.
Gemeinsame Diskussion und weiteres Vorgehen
In der gemeinsamen Diskussion wurde deutlich, dass – falls sich Remchingen für die Nutzung der eigenen Flächen für Windenergie ausspricht – ein gemeinsames Vorgehen mit Kämpfelbach zur Änderung des Regionalplans angestrebt werden sollte. Dies hätte den Vorteil, dass zeitgleich Planungsrecht geschaffen würde und nicht zwei separate Flächennutzungsplan-Verfahren erforderlich wären.
Die EnBW erklärte, dass sie im Falle eines positiven Bürgerentscheids und einer vertraglichen Zusicherung der Flächen durch Remchingen bereit wären, sich an den Kosten für die notwendigen fachlichen Gutachten zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen.
Bürgermeisterin Wieland und Bürgermeister Maag brachten zudem die Möglichkeit eines gemeinsamen Poolings der Flächen ins Gespräch, sodass besonders kritische Standorte – etwa die ehemalige Deponie – möglicherweise entfallen könnten. Konkrete vertragliche Regelungen hierzu müssten jedoch zu einem späteren Zeitpunkt von den jeweiligen Gemeinderäten beschlossen werden.
Ausblick
Der Begleitkreis wird sich noch zwei weitere Male treffen, um im April einen Vorschlag für die Abstimmungsfrage an den Gemeinderat zu übergeben. Zudem sollen die Mitglieder des Begleitkreises als Multiplikatoren für den Entscheid wirken, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen.
Drittes Treffen des Begleitkreises
Am Mittwoch, den 26. März, traf sich der Begleitkreis zur Vorbereitung des Bürgerentscheids zum dritten Mal. In der etwa zweistündigen Sitzung standen die weiteren Handlungsoptionen der Gemeinde sowie Einschätzungen zum Naturschutz im Zentrum des Austauschs. Das Forum Energiedialog hatte zusammen mit der Gemeinde Vertreter des Planungsbüros BIT Stadt + Umwelt GmbH sowie den Naturschutzbeauftragten des Westlichen Enzkreises eingeladen.
Planungsbüro BIT Stadt + Umwelt
Frau Blesch und Herr Weigand vom Planungsbüro BIT Stadt + Umwelt referierten über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Remchingen, die durch ihr Büro erfolgt, sowie über weitere Hinweise zur Windenergienutzung. Sie erläuterten unter anderem, dass der Regionalverband im Zuge der Erstellung des Teilregionalplans Windenergie die betrachteten Flächen mithilfe von Steckbriefen untersucht und beschrieben habe. Für die Flächen auf Remchinger Gemarkung im Ranntal liegen jedoch keine Steckbriefe vor, da diese nicht den Kriterien des Regionalverbands zur Flächenidentifikation entsprechen.
Aufgrund dieser fehlenden Informationen über die nun von EnBW angedachten Flächen schlagen die Planer die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vor, um die Flächen besser einschätzen zu können. Diese Studie wäre deutlich schneller zu realisieren (ca. zwei Monate) und mit geschätzten Kosten von etwa 5.000 bis 8.000 Euro auch günstiger als detaillierte Gutachten zum Eingriff in den Naturhaushalt.
Teil der Machbarkeitsstudie wäre die Erstellung von Flächensteckbriefen sowie ein möglicher Austausch mit der unteren Naturschutzbehörde im Sinne eines Scopings, um deren Einschätzung und die Realisierungschancen von Windenergieanlagen im Ranntal zu erfahren. Sollte die Studie zu einem positiven Ergebnis hinsichtlich der Realisierungschancen kommen, wären anschließend die notwendigen detaillierten Gutachten für ein Änderungsverfahren des Regionalplans erforderlich. Sollte jedoch bereits die Machbarkeitsstudie keine oder nur geringe Chancen auf eine Realisierung aufzeigen, ließe sich der zeitaufwendige und kostenintensive Prozess der Gutachtenerstellung vermeiden.
Naturschutzbeauftragter des Westlichen Enzkreises
Ebenfalls als Gast an der Sitzung nahm Herr Ebel, der Naturschutzbeauftragte des Westlichen Enzkreises, teil. Die Naturschutzbeauftragten unterstützen den Landkreis bei Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden sind. Herr Ebel machte zu Beginn deutlich, dass er mehrere Funktionen innehabe, jedoch ausdrücklich in seiner Rolle als Naturschutzbeauftragter des Westlichen Enzkreises eingeladen worden sei und in dieser Funktion seine Einschätzung zu den Planungsideen im Ranntal abgebe.
Er betonte, dass das Gebiet aus mehreren Gründen keine geeigneten Standorte für Windenergieanlagen biete und der Regionalverband deshalb hier auch keine Flächen im Teilregionalplan Windenergie vorgesehen habe. Nach seiner Einschätzung sind die Flächenkonflikte ausreichend bekannt, sodass keine vertieften Untersuchungen für mögliche Windenergieanlagen notwendig seien. Besonders wichtig sei ihm der Schutz der Quellen in dem Gebiet.
Ausblick
In der vierten Sitzung des Begleitkreises wird es keinen Input durch eingeladene Fachleute mehr geben. Stattdessen diskutieren die Teilnehmenden untereinander ihre Ideen für eine geeignete Fragestellung des Bürgerentscheids. Über diese Fragestellung wird dann der Gemeinderat – voraussichtlich am 10. April – entscheiden.
Viertes Treffen des Begleitkreises
Am Dienstag, den 1. April, traf sich der Begleitkreis zur Vorbereitung des Bürgerentscheids zum vierten Mal. In der über dreistündigen Sitzung – der damit längsten aller vier Sitzungen des Begleitkreises – stand die Formulierung des Vorschlags für die Fragestellung im Mittelpunkt. Externe Gäste waren nicht eingeladen. Das Forum Energiedialog präsentierte zu Beginn kurz Beispiele aus anderen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg zu Bürgerentscheiden bzw. Ratsbegehren im Bereich erneuerbarer Energien. Anschließend diskutierten die Mitglieder des Begleitkreises untereinander.
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Remchingen gemeindeeigene Flächen im Bereich Bärengrund, Ranntal und Oberwald zur Durchführung von Gutachten mit dem Ziel der Errichtung von Windenergieanlagen verpachtet?
So lautete am Ende des mehrstufigen Diskussionsprozesses der Vorschlag des Begleitkreises zur Formulierung der Fragestellung für den Bürgerentscheid bezüglich der Windkraft auf gemeindeeigenen Flächen. Zur Verdeutlichung, welche Gebiete gemeint sind, empfiehlt der Begleitkreis, dem Bürgerentscheid eine Karte mit den betroffenen Flächen beizulegen.
Den Teilnehmenden des Begleitkreises war es wichtig, durch die Fragestellung möglichst keine falschen Rückschlüsse zu suggerieren. Denn selbst wenn sich die Gemeinde mehrheitlich für Windenergieanlagen ausspricht, bedeutet das nicht, dass diese sicher gebaut werden können – da aktuell kein Planungsrecht vorliegt. Um Planungsrecht zu schaffen, müssen zunächst Gutachten zu Natur- und Umweltauswirkungen die grundsätzliche Realisierbarkeit nachweisen. Gleichzeitig waren sich die Beteiligten einig, dass die notwendigen Kosten für diese Gutachten nicht von der Gemeinde getragen werden sollen, sondern von einem möglichen Projektierer.
Sollte sich die Gemeinde mehrheitlich gegen Windenergieanlagen aussprechen, wird sich die Gemeinde nicht für eine Änderung des Planungsrechtes einsetzen und ihre Flächen auch nicht für Windenergieanlagen verpachten. Unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids hoffen alle Mitglieder des Begleitkreises auf eine hohe Wahlbeteiligung – nicht nur, um das notwendige Quorum zu erreichen, sondern auch, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden. Immerhin handelt es sich um den ersten Bürgerentscheid in Remchingen.
Ausblick
Der Begleitkreis kann nicht formal über die Fragestellung entscheiden, sondern lediglich eine Empfehlung abgeben. Der Gemeinderat wird am 10. April über die Fragestellung beraten und diese auch formal beschließen. Im Vorfeld des Bürgerentscheids soll eine „Abstimmungszeitung“ für die Bevölkerung erstellt werden, um über den Entscheid zu informieren und Hintergründe zu erläutern. Ebenfalls ist eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung geplant.